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  Staatl. Förderung
 


Staatliche Förderung durch günstige Förderkredite

Der Fenstertausch wird im CO2-Gebäudesanie- rungsprogramm der Bundesregierung seit 1.2.2006 als energetische Einzelmaßnahme mit einer Zinsverbilligung belohnt. Ihren vollen Nutzen bringen neue Fenster allerdings nur, wenn sie vom Profi eingebaut werden. Hierzu gibt es Hilfe finanzieller Art: Seit Anfang 2006 können Mieter und Eigentümer bei Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten im Haus Handwerker- leistungen (Arbeitskosten) bis zu 600,-- Euro jährlich steuerlich absetzen.

Alle Förderprogramme des Bundes, der Länder, der Kreise, Städte und Gemeinden sowie der Energieversorger sind im Internet unter www.foerder-data.de abrufbar. Weitere Informationen über effektives Energiesparen durch neue Fenster bietet der Fachbetrieb.

 
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